Zertifizierter Steuerberater der VerpackG-Verordnung 2019 / 2020.
Wir sind für unsere Mandanten deutschlandweit aktiv.

30 Jahre Erfahrung
Wir sind Experten für jegliche Steuerangelegenheiten sowie der VerpackG-Verordnung.

LUCID Zertifizierung
Unsere Kanzlei ist im offiziellen Prüfregister des Zentrale Stelle Verpackungsregister gelistet.

Deutschlandweit aktiv
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Rufen Sie uns an: 0511 12351370
Wen betrifft die neue VerpackG-Verordnung?
Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) setzt die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG in deutsches Recht um. Es regelt das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und hochwertige Verwertung von Verpackungsabfällen. Das Gesetz löste 2019 die bestehende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Es gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland.
Hersteller, Händler und Importeure, die als Erstinverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen B2C-Verpackungen in Deutschland auftreten, müssen sich zur Sicherstellung der flächendeckenden Rücknahme und Verwertung der entsprechenden Verpackungsabfälle einem (Dualen) System anschließen
Haben Sie bereits alle Vorkehrungen getroffen?
Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen sind unter bestimmten Voraussetzungen zur Abgabe und Hinterlegung einer Vollständigkeitserklärung (VE) verpflichtet. Dies gilt für sämtliche von ihnen mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen, die sie im vorangegangenen Kalenderjahr erstmals in den Verkehr gebracht haben (§ 10 VerpackV). Die Abgabe und Hinterlegung hat jährlich bis zum 1.5. des Folgejahres bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) in elektronischer Form zu erfolgen.
Hersteller, Importeure und Händler, die gegen das Verpackungsgesetz verstoßen, setzen sich dem Risiko verschiedener Strafen und anderer Sanktionen aus. Auf verwaltungsrechtlicher Ebene drohen Bußgelder bis zu EUR 200.000 sowie weitere Sanktionen wie die Abschöpfung erzielter Gewinne. Privatrechtlich drohen Abmahnungen durch Wettbewerber sowie hohe Schadenersatzforderungen. Generell kann auch ein Vertriebsverbot drohen.
Sie finden uns im offiziellen Prüfregister der Stiftung zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID)
Unsere Kanzlei mit über 30 Jahren Erfahrung
www.verpackg-steuerberater.de ist ein Service der Zeta Steuerberatungsgesellschaft Treuhandgesellschaft aus Hannover. Seit mehr als 30 Jahren unterstützen wir unsere Mandanten in ganz Deutschland in den Bereichen:
- Steuerberatung & Steuerrecht
- Wirtschaftsprüfung
- Reporting & Rating
- Beratung von Familienunternehmen
Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch, um Abmahnungen zu vermeiden und Ihren VerpackG-Pflichten nachzukommen. Wir setzen für Ihr Unternehmen die Vollständigkeitserklärung (VE) gemäß § 11 VerpackG um.
Ihre Ansprechpartner
Jürgen Welz
Steuerberater
Vereidigter Buchprüfer
Otto-Maximilian Welz
Steuerberater
Diplom Kaufmann (FH)
Master of Arts (M.A.)
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Zeta Steuerberatungsgesellschaft Treuhandgesellschaft Hannover
Adresse:
Uhlemeyerstraße 14
30175 Hannover
Deutschland
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E-Mail: verpackg@zeta-steuerberatung.de
Amtsgericht Hannover, HRB 60511. Geschäftsführer:
Jürgen Welz: Steuerberater und vereidigter Buchprüfer.
Otto-Maximilian Welz: Steuerberater, Diplom Kaufmann (FH), Master of Arts (M.A.)
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